Bernhard Trade & Consulting GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen Immobilien

Geschäftsgegenstand ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages über den Erwerb, die Veräußerung, die Vermietung oder sonstige Verwertung von bebauten oder unbebauten Grundstücken, Wohngebäuden, Wohnräumen sowie gewerblichen Räumen wie z B. Bürohäuser, Ladenlokalen, gewerblichen Freiflächen, Produktions- und Lagerhallen usw..
Unsere Maklerprovision fällt an, sobald durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt, wobei Mitursächlichkeit genügt.
Unsere Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist unzulässig und verpflichtet im Falle eines anderweitigen Vertragsabschlusses zum Schadenersatz in Höhe der angegebenen Provision.
Alle Angebote sind für uns unverbindlich und freibleibend. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen, weil Angebote auf den von unseren Auftraggebern erteilten Auskünften beruhen. Bei allen Angeboten und Mitteilungen sind Irrtum und Zwischenverwertung ausdrücklich vorbehalten.
Wird ein anderer als der ursprünglich angebotene Vertrag geschlossen oder ein Erwerb im Zwangsversteigerungsverfahren durchgeführt, ist die entsprechende Maklerprovision zu entrichten.

Wird ein Vertrag über einen Teil des Angebotes geschlossen, ist im Falle des späteren Erwerbs des ursprünglich angebotenen Restes die entsprechende Maklerprovision auf den Kaufpreisrest zu entrichten. Dies gilt auch wenn die Vertragsbedingungen vom ursprünglichen Angebot abweichen.


Die Maklerprovision beträgt:

- bei Vermietung von Wohnräumen für Mieter 2 Monatsmieten ohne Nebenkosten zzgl. der gesetzlichen Mehrwert steuer, wenn der Bernhard Trade & Consulting GmbH ein Suchauftrag vom Mietinteressenten vorliegt.
bei Vermietung/Verpachtung von Gewerberäumen für Mieter/Pächter 3 Monatsmieten ohne Nebenkosten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

- bei Ankauf und Verkauf von Haus- und Grundbesitz für den Verkäufer und Käufer je 3 % der Kaufsumme zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Davon abweichende Vereinbarungen werden individuell im Angebot schriftlich ausgewiesen

- bei An- und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen für Käufer und Verkäufer vom Kaufpreis je 3% zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer

-bei Gewährung eines Vorkaufsrechtes 1,75 % des Verkehrswerts oder des vereinbarten Kaufpreis zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer

- bei Reservierung (max. 10 Arbeitstage) eines der von uns angebotenen Objektes (Kauf), wie z.B. der Reservierung eines Grundstückes oder einer Immobilie, ist vom Auftraggeber (Kaufinteressent) eine mit dem Kaufinteressenten einvernehmlich vereinbarten Reservierungsgebühr in Höhe von x EURO des Kaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die gezahlte Gebühr wird bei Zustandekommen eines notariellen Kaufvertrages voll auf die anfallende Maklercourtage angerechnet, ansonsten wird der volle Betrag als Aufwandsentschädigung verrechnet.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Reservierung.
bei allen sonstigen vermittelten oder nachgewiesenen Vertragsarten gleich welcher Art gelten die im Wege von Sondervereinbarungen festgelegten schriftlich vereinbarten besonderen Provisionssätze.


Die Provision ist zur Zahlung fällig bei Vertragsabschluss.

Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Insoweit vereinbaren die Parteien, eine der ungültigen Bestimmung am nächsten kommende andere Regelung zu vereinbaren.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf. Für das gesamte Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht